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KG, 31.03.2004 - (4) 1 Ss 218/03 STA 476/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Entschuldigung eines Angeklagten beim Fernbleiben von der Verhandlung; Pflicht des Gerichts nachzuforschen, ob der Angeklagte gegenwärtig im Ausland inhaftiert ist
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62
Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen …
Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 218/03 STA 476/03
Bestehen nämlich Anhaltspunkte dafür, daß das Ausbleiben des Angeklagten genügend entschuldigt sein kann, so ist das Gericht gehalten, solche Entschuldigungsgründe von Amts wegen im Freibeweisverfahren nachzuprüfen (vgl. BGHSt 17, 391; Senat, Beschluß vom 11. Oktober 2000 - (4) 1 Ss 256/00 (133/00) -). - OLG Köln, 09.06.1992 - Ss 187/92
Fahrweise; Bedrängend; Nötigung; Drohung ; Empfindliches Übel; Gewalt
Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 218/03 STA 476/03
Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts ist nicht entscheidend, ob ein Angeklagter sich entschuldigt hat, sondern ob er tatsächlich entschuldigt war (vgl. Senat, Beschluß vom 15. Februar 1993 - (4) 1 Ss 187/92 (3/93) -). - BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02
Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329 …
Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 218/03 STA 476/03
Das Gericht ist nur zur Erhebung von solchen Beweisen verpflichtet, die sofort zur Verfügung stehen und eine Entscheidung noch in derselben Hauptverhandlung zulassen (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 87). - KG, 10.01.2002 - 1 Ss 238/01
Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 218/03 STA 476/03
Im übrigen führen Fehler bei der Terminsladung nur dann zur Aufhebung eines auf § 329 Abs. 1 StPO gestützten Urteils, wenn sie verhindert haben, daß der erscheinungswillige Angeklagte an der Berufungsverhandlung teilnehmen konnte (vgl. Senat, Beschluß vom 10. Januar 2002 - (4) 1 Ss 238/01 (169/01) -). - KG, 11.10.2000 - 1 Ss 256/00
Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 218/03 STA 476/03
Bestehen nämlich Anhaltspunkte dafür, daß das Ausbleiben des Angeklagten genügend entschuldigt sein kann, so ist das Gericht gehalten, solche Entschuldigungsgründe von Amts wegen im Freibeweisverfahren nachzuprüfen (vgl. BGHSt 17, 391; Senat, Beschluß vom 11. Oktober 2000 - (4) 1 Ss 256/00 (133/00) -).