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   KG, 31.03.2004 - (4) 1 Ss 218/03 STA 476/03   

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https://dejure.org/2004,36860
KG, 31.03.2004 - (4) 1 Ss 218/03 STA 476/03 (https://dejure.org/2004,36860)
KG, Entscheidung vom 31.03.2004 - (4) 1 Ss 218/03 STA 476/03 (https://dejure.org/2004,36860)
KG, Entscheidung vom 31. März 2004 - (4) 1 Ss 218/03 STA 476/03 (https://dejure.org/2004,36860)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Entschuldigung eines Angeklagten beim Fernbleiben von der Verhandlung; Pflicht des Gerichts nachzuforschen, ob der Angeklagte gegenwärtig im Ausland inhaftiert ist

 
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  • BGH, 01.08.1962 - 4 StR 122/62

    Höhe der auszusprechenden Strafe gegen einen unentschuldigt ausgebliebenen

    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 218/03 STA 476/03
    Bestehen nämlich Anhaltspunkte dafür, daß das Ausbleiben des Angeklagten genügend entschuldigt sein kann, so ist das Gericht gehalten, solche Entschuldigungsgründe von Amts wegen im Freibeweisverfahren nachzuprüfen (vgl. BGHSt 17, 391; Senat, Beschluß vom 11. Oktober 2000 - (4) 1 Ss 256/00 (133/00) -).
  • OLG Köln, 09.06.1992 - Ss 187/92

    Fahrweise; Bedrängend; Nötigung; Drohung ; Empfindliches Übel; Gewalt

    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 218/03 STA 476/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts ist nicht entscheidend, ob ein Angeklagter sich entschuldigt hat, sondern ob er tatsächlich entschuldigt war (vgl. Senat, Beschluß vom 15. Februar 1993 - (4) 1 Ss 187/92 (3/93) -).
  • BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02

    Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329

    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 218/03 STA 476/03
    Das Gericht ist nur zur Erhebung von solchen Beweisen verpflichtet, die sofort zur Verfügung stehen und eine Entscheidung noch in derselben Hauptverhandlung zulassen (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 87).
  • KG, 10.01.2002 - 1 Ss 238/01
    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 218/03 STA 476/03
    Im übrigen führen Fehler bei der Terminsladung nur dann zur Aufhebung eines auf § 329 Abs. 1 StPO gestützten Urteils, wenn sie verhindert haben, daß der erscheinungswillige Angeklagte an der Berufungsverhandlung teilnehmen konnte (vgl. Senat, Beschluß vom 10. Januar 2002 - (4) 1 Ss 238/01 (169/01) -).
  • KG, 11.10.2000 - 1 Ss 256/00
    Auszug aus KG, 31.03.2004 - 1 Ss 218/03 STA 476/03
    Bestehen nämlich Anhaltspunkte dafür, daß das Ausbleiben des Angeklagten genügend entschuldigt sein kann, so ist das Gericht gehalten, solche Entschuldigungsgründe von Amts wegen im Freibeweisverfahren nachzuprüfen (vgl. BGHSt 17, 391; Senat, Beschluß vom 11. Oktober 2000 - (4) 1 Ss 256/00 (133/00) -).
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